Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Bestandteil der Ausbildung
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht auf Grundlage eines schriftlichen Ausbildungsvertrages. Der Unterricht erfolgt gemäß der Fahrschülerausbildungsordnung und den geltenden Rechtsverordnungen. Die Ausbildung endet mit bestandener Fahrerlaubnisprüfung oder spätestens nach sechs Monaten seit Vertragsabschluss.
Bei Fortführung der Ausbildung gelten die zum Zeitpunkt der Fortsetzung ausgehängten Preise. Sollten körperliche oder geistige Mängel des Schülers festgestellt werden, greift § 6 dieser Bedingungen.
§ 2 Entgelte und Preisaushang
Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen.
§ 3 Grundbetrag und Leistungen
a) Der Grundbetrag umfasst:
- die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule,
- den theoretischen Unterricht und die Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung.
- Bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung darf höchstens die Hälfte des Grundbetrages als Teilgrundbetrag erhoben werden.
- Nach nicht bestandener praktischer Prüfung darf kein Teilgrundbetrag erhoben werden.
b) Das Fahrstundenentgelt (45 Minuten) umfasst:
- die Kosten des Ausbildungsfahrzeugs einschließlich Versicherungen,
- den praktischen Fahrunterricht.
Absage von Fahrstunden: Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Der Schüler kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
c) Prüfungsvorstellung:
Das Entgelt umfasst die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt. Wiederholungsprüfungen werden wie vertraglich vereinbart abgerechnet.
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Grundbetrag: bei Vertragsabschluss,
- Fahrstundenentgelt: vor Antritt der Fahrstunde,
- Prüfungsentgelt und Gebühren: spätestens 3 Werktage vor der Prüfung.
Leistungsverweigerung: Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern. Entgelte für zusätzliche theoretische Ausbildung müssen vor Beginn bezahlt werden.
§ 5 Kündigung des Vertrages
Der Schüler kann jederzeit, die Fahrschule nur aus wichtigem Grund kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn der Fahrschüler:
- trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
- zweimal die theoretische oder praktische Prüfung nicht besteht,
- wiederholt oder grob gegen Anweisungen des Fahrlehrers verstößt.
Kündigungen müssen in Textform erfolgen.
§ 6 Entgelte bei Vertragskündigung
Bei Kündigung durch die Fahrschule aus wichtigem Grund oder durch den Schüler (ohne Fehlverhalten der Fahrschule) erhält die Fahrschule:
- 1/5 des Grundbetrages vor Ausbildungsbeginn,
- 2/5 des Grundbetrages vor Absolvierung von 1/3 der vorgeschriebenen theoretischen Unterrichtseinheiten,
- 3/5 des Grundbetrages zwischen 1/3 und 2/3 der Einheiten,
- 4/5 des Grundbetrages nach 2/3, aber vor Abschluss der Einheiten,
- den vollen Grundbetrag nach Abschluss der theoretischen Ausbildung.
Der Schüler kann einen geringeren Schaden nachweisen. Bei Kündigung der Fahrschule ohne wichtigen Grund oder durch den Schüler wegen Fehlverhaltens der Fahrschule entfällt der Grundbetrag.
§ 7 Einhaltung vereinbarter Termine
Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Abweichungen auf Schülerwunsch werden zum Fahrstundensatz berechnet.
Wartezeiten:
- Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, muss der Schüler nicht warten.
- Verspätet sich der Schüler um mehr als 15 Minuten, muss der Fahrlehrer nicht warten; die Ausfallentschädigung beträgt drei Viertel des Fahrstundenentgelts.
§ 8 Ausschluss vom Unterricht
Der Schüler wird vom Unterricht ausgeschlossen bei:
- Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln,
- sonstigen Zweifeln an der Fahrtüchtigkeit.
In beiden Fällen beträgt die Ausfallentschädigung drei Viertel des Fahrstundenentgelts, sofern nicht ein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
§ 9 Behandlung von Ausbildungsgerät
Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.
§ 10 Bedienung von Lehrfahrzeugen
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgung und Schadensersatzpflicht zur Folge haben.
Bei Kraftradausbildung muss der Schüler, wenn er die Verbindung zum Fahrlehrer verliert, unverzüglich anhalten, den Motor abstellen und warten. Erforderlichenfalls ist die Fahrschule zu benachrichtigen. Das Fahrzeug ist gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
§ 11 Abschluss der Ausbildung
Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt. Der Fahrlehrer entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
Prüfungsanmeldung: Diese bedarf der Zustimmung des Schülers und ist für beide Seiten verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung sowie verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet.
§ 12 Gerichtsstand
Ist der Schüler kein Inländer oder verlegt er seinen Wohnsitz ins Ausland, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.
§ 13 Hinweis auf Geschlechtergerechtigkeit
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
§ 14 Online-Terminbuchung (Fahrsimulator)
(1) Buchungsanfrage und Bestätigung
Über die Website können Termine für den Fahrsimulator online angefragt werden. Eine Buchung stellt zunächst eine unverbindliche Anfrage dar. Ein verbindlicher Termin kommt erst mit der ausdrücklichen Bestätigung durch die Fahrschule (z. B. per E-Mail) zustande. Die Fahrschule ist berechtigt, Anfragen abzulehnen, insbesondere bei unrichtigen Angaben oder fehlender Berechtigung.
(2) Enthaltene und kostenpflichtige Stunden
Im Ausbildungspaket enthaltene Simulatorstunden sind für eingeschriebene Fahrschüler kostenfrei. Zusätzliche Stunden sind kostenpflichtig; das jeweils gültige Entgelt wird bei der Buchung angezeigt und ist, sofern eine Online-Zahlung angeboten wird, bei der Buchung zu entrichten.
(3) Absage und Nichterscheinen
Für die Absage gebuchter Simulatortermine gilt § 3 lit. b entsprechend: Erfolgt die Absage nicht mindestens 2 Werktage vor dem Termin oder erscheint der Fahrschüler nicht, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Missbräuchliche Buchungen und Blockieren von Terminen
Es ist untersagt, Termine ohne ernsthaften Nutzungswillen zu buchen, Termine gezielt zu blockieren, in fremdem Namen zu buchen oder das Buchungssystem in sonstiger Weise zu missbrauchen. Die Fahrschule ist berechtigt, offensichtlich missbräuchliche oder grundlos blockierende Buchungen ohne vorherige Ankündigung zu löschen bzw. abzulehnen und den betreffenden Nutzer von der Online-Buchung auszuschließen. Weitergehende Schadensersatz- ansprüche bleiben unberührt.